Streitbeilegung
| Beschwerdeweg | Wenn Sie mit einem Anbieter Schwierigkeiten haben (verzoegerte Auszahlung, umstrittene KYC-Ablehnung, Bonusstreit), wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Kundenservice des Casinos, bevorzugt per E-Mail, damit Sie eine Referenznummer erhalten. Bleibt eine Antwort nach 14 Tagen aus oder ist sie unzureichend, koennen Sie den Vorgang der zustaendigen Schlichtungsstelle vorlegen. Der schriftliche Weg ist wichtig, weil er nachvollziehbare Referenzen erzeugt. Ein Telefonanruf ohne Protokoll ist im Streitfall wertlos; ein Live-Chat ohne Speicherfunktion ebenfalls. Verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestaetigung Ihres Anliegens mit Referenznummer. Wenn der Anbieter das verweigert, ist bereits das ein Punkt fuer die Bewertung des Anbieters. |
| Zeitrahmen | Ein erster Kontakt mit dem Anbieter dauert im Median 24 bis 72 Stunden. Die interne Pruefung eines Falles beansprucht in der Regel bis zu 14 Tage. Reicht das nicht, ist die Schlichtungsstelle innerhalb von weiteren vier bis acht Wochen zustaendig. Bewahren Sie alle Schriftstuecke (E-Mails, Screenshots, Referenznummern) auf; sie sind fuer eine Schlichtung zwingend. Wenn die Schlichtungsstelle einen Fall angenommen hat, laeuft eine formale Frist fuer den Anbieter: In der Regel muss dieser innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Antwortet er nicht, wird die Sache in Abwesenheit entschieden. Wir empfehlen Ihnen, in dieser Phase ausschliesslich schriftlich zu kommunizieren und alle Nachrichten mit Datum und Uhrzeit zu speichern. |
| Was wir fuer Sie tun koennen | Als Redaktion koennen wir Ihre Beschwerde nicht juristisch bearbeiten; wir haben keinen Vertrag mit dem Anbieter. Was wir tun: Wir pruefen Ihre Schilderung, gleichen sie mit unserer Testerfahrung ab und, falls die Beschwerde belastbar ist, nehmen einen entsprechenden Hinweis in die Bewertung des Anbieters auf. Schicken Sie Ihre Schilderung an [email protected]. Wenn Ihre Schilderung uns erreicht, pruefen wir sie zuerst intern: Haben wir den Anbieter selbst getestet? Gibt es aehnliche Beschwerden in unserer Sammlung? Ergibt sich daraus ein Muster? Wenn ja, nehmen wir einen sichtbaren Hinweis in den entsprechenden Testbericht auf und passen die Bewertung des Anbieters an. Was wir nicht tun: Wir kontaktieren den Anbieter nicht in Ihrem Namen; dazu haben wir weder das Mandat noch die Vollmacht. Ihr Weg fuehrt in jedem Fall ueber Ihre eigene schriftliche Beschwerde und, wenn noetig, ueber die zustaendige Schlichtungsstelle. |